Montag, 15. Dezember 2008

Vorstand und Amateurrat SATZUNGSKONFORM ?

Bei der Betrachtung gewisser Aussagen auf einer MV in Bad Lippspringe drängt sich dem Zuhörer der Verdacht auf, das hier offensichtlich gewisse Personen und Funktionsträger scheinbar die Satzung des DARC nicht in vollem Umfang parat haben:

Bezugnehmend auf die Aussagen eines Vorsitzenden Jochen Hindrichs DL9KCX im Besprechungsausschuss Technik und auf der öffentlichen MV in Bad Lippspringe vom 13.12.2008 mit der Aussage:

...wir halten an DL1YBL fest und als Bindeglied zwischen Amateurfunk und Industrie ist das auch so erwünscht.

Bei Betrachtung der DARC Satzung mit Stand vom 06.10.2008 liest es sich unter

§ 2 Zweck des Clubs ist die Förderung des Amateurfunkens
1. Zweck des Clubs und seiner Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist die Förderung des Amateurfunkens. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung
…, und zwar unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie politischer, militärischer oder kommerzieller Zwecke.

Hier bitte ich alle genau den Sachverhalt in der Satzung mit den Aussagen auf einer MV zu vergleichen und halte es daher für nicht passend. Sollte hier der Passung der Satzung nicht richtig verstanden worden sein ?
Die Praktiken und einseitigen Ausrichtungen des VUS Referenten mit nur Digitalismus und D-STAR als ein Monopolprodukt welches zur Zeit nur seitens Icom vertrieben, steht sehr wohl in einem kommerziellen Interesse. Dieser Einseitigkeit sollte man entschieden widersprechen und sich hier nicht vor den Karren spannen lassen. Das System ist patentrechtlich geschützt, reengenierung unter Androhung von Strafe verboten. Der Eindruck bleibt bei mir persönlich jedenfalls so hängen. Gerade dieser Punkt ist entschieden anders in der DARC Satzung definiert als bei der JARL, die auch per ihrer Satzung kommerzielle Interessen vertritt.

Woher kommen die "Industriespenden" ? Auch hier ist die Rechnungsprüfung und die Kontrollfunktion des Amateurrates gefragt, woher kommen diese Zuwendungen ? Wir wollen doch alle nicht befürchten müssen, das evtl. mit diesen Zuwendungen hier seitens der Industrie versucht wird sich einen Einfluß zu verschaffen ?

Desweiteren zur Veröffentlichungspolitik und Informationspolitik eines VUS Referat unter der Leitung von DL1YBL

g) die Herausgabe von technischen und betrieblichen Informationen aus dem In- und Ausland in einer Clubzeitschrift, Verbreitung der Informationen in Rundschreiben und Rundsprüchen und Öffentlichkeitsarbeit über die Förderung der Allgemeinheit durch das Amateurfunkwesen,

Auch dieser Punkt stößt auf, wenn Berichte zu den digitalen Betriebsarten in der CQDL per dreizeiler erfolgen, jedoch Kapitel lange Ausführungen in der "Kaufzeitung Funkamateur" von dem DARC VUS Referenten veröffentlicht werden. Es ist per Satzung die Pflicht des Referates diese Veröffentlichungen in der Clubzeitung zu bringen, die Distriktreferate entsprechend zu informieren und nicht dem finanziellen Interesse halber die Beiträge in Fremdzeitungen zu verkaufen.

§ 10 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung (Amateurrat) besteht aus den Distriktsvorsitzenden und dem 1. Vorsitzenden des dem DARC korporativ angehörenden Verband der Funkamateure in Telekommunikation und Post e. V. (VFDB). Diese üben die Rechte der Mitglieder im Sinne des § 32 BGB aus (Vertreter-versammlung). …
2. Der Amateurrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Wahl des Vorstandes
b) Einrichtung und Einziehung von Planstellen

g) Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes
h) Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes

hier bitte besonderes Augenmerk auf die Durchführung der K-Frage und deren Abwicklung. Mit dem seitens der MV erteilen Freibrief für ein noch nicht veröffentlichtes Konzept oder Entwurf darf nicht in Behördengespräche eingetreten werden. Ich halte es für höchst gefährlich, wenn hier Personen mit der Behörde verhandeln, die mit Ihren Äußerungen an Begrifflichkeiten bereits scheitern. Wie weit blamiert sich eine Organisation DARC wenn hier Personen unqualifizierte Äußerungen tätigen. Hier entzog sich der Amateurrat völlig seiner Kontrollaufgabe und der Vorstand kann in Verhandlungen eintreten, welche auch Konsequenzen für nicht im DARC organisierte Funkamateure betreffen. Wir brauchen diese Verhandlungen nicht und wenn in den Gesprächen der Amateurfunkdienst seinen Status verliert, werden die Herren das wohl kaum zurückdrehen können. Hier werden offensichtlich noch in den letzten Amts-Wochen versucht ähnlich einer Regierung BUSCH noch durchzuknüppeln was geht und evtl. Behördengeschenke zu verteilen oder Sympathien einzuholen.
Daher meine Forderung an den Amateurrat: Bitte kommen Sie Ihren Satzungsgemäßen Aufgaben nach und legen Sie die Richtlinien fest. Nicht das Sie einen Freibrief für Verhandlungen dem Vorstand erteilen.

i) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

hier bitte die Planstellen und Einsparmaßnahmen greifen lassen. Wie kann es sein, das in einer Budgetplanung für 2009 im Zeitalter der allgemeinen Kostensenkung das VUS Referat seinen Posten in voller Höhe erhalten kann.
Digitaleinführungen dürfen nicht auf DARC Kosten finanziert werden, das soll die Geräteindustrie schon selbst machen.

l) Änderungen der Satzung und des Zwecks des Clubs

wenn das alle jedoch anderes sein sollte, dann bleibt dem Amateurrat nur noch dieser Passuv um seine Handlungsweisen zu legitimieren. Dann sollten Sie die Satzung entsprechend ändern, damit keine Missverständnisse aufkommen.

§ 11 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann darüber hinaus bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder wählen. Die Wahl dieser bis zu zwei weiteren Vorstandsmitglieder erfolgt, wenn der Amateurratssprecher dies spätestens drei Monate vor der stattfindenden Wahl in seiner Zuständigkeit gemäß § 10 Ziff. 2 a) und 4 bekundet hat. …
Jedes Vorstandsmitglied ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
….
5. Die Referenten gestalten für ihren Bereich die Arbeit des Clubs, wie sie sich aus § 2 ergibt.

Somit ist es nicht vereinbar, das sich das VUS Referat einzig und allein mit dem Digitalismus D-Star beschäfigt. Hier wird billigend in Kauf genommen, wenn die Einführung auf allen Relaiskanälen und Simplex Frequenzen so durchgedrückt wird, das hier ein gnadenloser Verdrängungswettbewerb zu Lasten der analogen FM Geräte geführt wird. Bei Betrachtung der Empfindlichkeiten und Vergleich der Werte mit herkömmlichem Equipment ist es erschreckend wie schlecht bzw. welch ein Rückschritt mit der Einführung dieser Gerätschaften in Kauf genommen werden soll. Nichts als das begründet auch die Forderung nach einer höheren Ausgangsleistung mit dem fadenscheinigen Argument, weil die Mobilgeräte ebenfalls 50Watt machen würden. Das können analoge Mobilgeräte auch und warum genügt hier der 15WATT ERP Status ?

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vy 73
de dh2rtw Rolf