Beitragserhöhungen nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist auf der letzten MV in Bad Lippspringe am 24/25.10.2009 durch den AR beschlossen und nicht von den Mitglieder!
Die Versammlung trägt zwar den Namen Mitgliederversammlung, doch sind diese im Gegensatz zur Versammlungsbezeichnung an der Entscheidung nicht beteiligt.
Das Thema wurde auch in der Arbeitsgruppe B angesprochen,
weil die Erhöhung erst nach der Kündigungsfrist beschlossen werde.
Frau Gautsche gab in der Beratung der Arbeitsgruppe B (Satzung und Recht) bekannt:
Kündigungen werden akzeptiert, die bis Jahresende in der Geschäftsstelle eingehen.
Quelle: Teilnehmer auf der MV in Bad Lippspringe aus dem DARC Forum
Ihrem Schreiben vom 06.11.2009, ich welchem Sie den Eingang meiner Kündigung (vom 28.10.2009) am 30.10.2009 bestätigt haben, darf ich einen völlig anderen Wortlaut entnehmen, den ich so in dieser Form nicht akzeptieren werde.
Ich komme persönlich zu der Auffassung, dass hier offensichtlich die „Rechte“ nicht weiß was die „Linke“ gesagt hat.
Jetzt versucht man mit vorgefertigten Schreiben die Mitglieder, welche ihre Kündigung ausgesprochen haben, mit einem lapidaren Satz „…es ist leider zu spät“ ein weiteres Jahr abzuzocken. So geht man nicht mit Mitgliedern um und zum anderen wird diese Vorgehensweise eine besondere Art der Werbung nach sich ziehen.
Ich lasse mich nicht länger veräppeln, in Emails oder Protokollen belügen. Bei einer frühzeitigeren Kenntnisnahme oder Information aus Ihrem Hause zu anstehenden Beitragserhöhungen hätte ich mich auch vor der Frist entscheiden können. Warum hat man die Ankündigung einer Betragserhöhung „erfolgreich“ vermieden den Mitgliedern gegenüber bekanntzugeben (wieder ein Punkt der Mangelhaften bzw. unzureichenden Informationspolitik aus Ihrem Hause bzw. des alten Vorstands – wo war der AR bei der Kontrolle seiner satzungsgemäßen Aufgaben) ?
Ich werde für meine Person diesen Fall nicht akzeptieren und für mich endet meine Mitgliedschaft in diesem, meiner Auffassung nach mich nicht mehr vertretenden, DARC am 31.12.2009
Ich fordere Sie hiermit auf, den Fakt meiner Kündigung entsprechend zum 31.12.2009 zu bestätigen.
Hochachtungsvoll
R. Treunowski /DH2RTW
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1 Kommentar:
Hallo Rolf,´
wenn du einen Zeugen aufbieten kannst der den Wortlaut von Frau Gautsche auf der MV bestätigen kann, würde ich es sogar auf einen Zivilprozess bzw Widerspruch in einem Mahnverfahren ankommen lassen. Gruss rainer, DB6EU
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