Meinungsaustausch mit Vertretern des Runden Tisches
Amateurfunk (RTA)
Ergebnisvermerk
oder besser gesagt der "Kaffeekränzchen" des RTA mit dem
BMWI und meine Kommentare zu den Vermerken:
>Möglichkeiten der Verlagerung von Prüfungen zum
>Erwerb von Amateurfunkzeugnissen auf Dritte. Da die
>Rechtsgrundlage im Gesetz fehlt, sind entsprechende
>Regelungen in der Verordnung gleichfalls nicht möglich.
>An einer Änderung des Gesetzesbesteht jedoch insbesondere
>auf Seiten der Funkamateure kein Interesse.
Kommentar: An dem Kaffeeklatsch nahmen zwei Vertreter teil;
welche eine sehr gewagte Behauptung aufstellen, das die
Funkamateure kein Interesse zeigten. Wo bleibt Ihre
"demokratische Nachfrage" Herr Dr. ?
wenn zwei sich einig sind ist es leicht von 100% zu sprechen.
Das ist jedoch ein Trugschluss!
>Gebühren für Zuteilungen nach § 13 und § 14 der
>Amateurfunkverordnung(AFuV)§ 13 AFuV regelt die
>Rufzeichenzuteilung für fernbediente oder automatisch
>arbeitende Amateurfunkstellen, § 14 die Rufzeichenzuteilung
>für Klubstationen, Der RTA beklagtdie relativ hohen Gebühren
>für diese Rufzeichenzuteilungen - 200 Euro für Zuteilungen
>nach § 13 und 110 Euro für Zuteilungen nach § 14. Sie seien
>jedoch akzeptabel,weil bekannt ist, dass der Aufwand für
>erforderliche Koordinierungen und Messungen seitens der
>Bundesnetzagentur entsprechend hoch ist.
Kommentar: Na die aufwendigen Messungen möchte ich mal
sehen, die hier durchgeführt werden wollen. Ich behaupte
einfach mal das ist das Wunschdenken um hier abschöpfen zu
können.
Wieso gehen Relais in die Luft, die sich eindeutig im Über-
schneidungsbereich befinden? Wird hier bei der Behörden-
messung mit abgezogener "Gummiwurst" gemessen; wir wollen
doch alle hoffen und sollten davon ausgehen, das das
"Bedienungspersonal" hoffentlich auch in der Lage sein wird
die Messgeräte richtig einzusetzen, oder?
>Die Vertreter des RTA sprachen folgende zwei Themen an:
> ...
>Im Zusammenhang mit dem neuen Amateurfunk-
>Übertragungssystem D-STAR wurde der Wunsch geäußert,
>die Senderleistungen für D-STAR-Relaisfunkstellen im 2m
>und70cm-Band (144 - 146 MHz bzw. 430 - 440 MHz) zu
>erhöhen. Dies wurde mit dem Erfordernis begründet, die
>Sendeleistung der D-STAR-Relaisfunkstellen an die bei den
>D-STAR-Mobilfunkgeräten üblicherweise verwendete
>Sendeleistung anzupassen.
Kommentar: Na, ist wohl nicht hauptsächlich der Grund;
ist es nicht ebenfalls zutreffend,das man feststellen muss,
das die ganze Digitalgeschichte fast die 10fache Leistung benötigt
um im Mobilbetrieb an die von analogem FM ranzukommen?
Sicher kann man Messung zwischen idealisierten Standorten
mit geringerer Leistung fahren, wenn man alle Auslöschungen
und sonstige Negativeffekte zuvor ausblendet. Solche
Möglichkeiten wird sicher jeder Mobilistauf seinen Strecken
haben und um hier die Unzulänglichkeiten nicht nennen zu
müssen, bettelnSie mal um höhere Leistung.
Auf die Dauer hilft nur Power!
Weiter so "ICOM RADIO CLUB"!
Nicht anders ist der "Werbebeitrag" des VUS Referenten in
der CQDL 11-2008 768ff zu werten. Schöne Bilder und Palaver,
jedoch nichts Technisches und warum kümmert sich der
"große Referent" nicht mal um seinen gesamten Aufgaben-
bereich ?
Es drängt sich mir der Verdacht auf, das offensichtlich das
Referat zur D-STAR Werbeabteilung eines Geräteherstellers
verkommt.
de dh2rtw Rolf